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Ohne Auslandskrankenversicherung sollte niemand sein
Heimatland verlassen. Zwar bestehen mit vielen Ländern
Sozialversicherungsabkommen, doch diese gewährleisten in
keinem Fall die Überführung nach Deutschland – den
größten Kostenfaktor.
Versicherungsleistungen
Wird im Ausland eine medizinische Behandlung notwendig,
kann schnell der Wert eines PKW zusammenkommen und
müsste ohne Versicherung privat bezahlt werden.
Zusatzversicherungen ersetzen diese Kosten nach
Einreichen der Rechnung.
Ausnahmen gelten besonders für Zahnbehandlungen und
chronische Krankheiten sowie den Rücktransport, dessen
Kosten oft nur bei medizinischer Notwendigkeit erstattet
werden. Vor allem Schwangerschaften werden außerdem
häufig im Sinne einer Vorerkrankung angesehen, wodurch
Kosten für eine Behandlung erst wieder im Inland gedeckt
sind.
Einreichen von Rechnungen
Vorlagen für Rechnungen und genaue Anweisungen zum
Vorgehen lassen sich meist bei den Versicherern online
finden, folgende Angaben sollten von Ihnen aufgelistet
werden:
1) Name, Vorname, Geburtsdaten, Behandlungsort und –
datum
2) Diagnose
3) Erbrachte Leistungen in detaillierte Aufstellung
4) Unterschrift des behandelnden Arztes
5) Stempel
Bedingungen
Auslandskrankenversicherungen haben meist eine
Vertragslaufzeit von einem Jahr, in denen sie beliebig
viele Reisen bis zu 6 Wochen am Stück versichern. Für
längere Reisepläne gibt es spezielle Langzeittarife, die
mitunter jedoch sehr teuer werden können.
Viele Gesellschaften verfügen über eine Altersgrenze bei
Eintritt, daher haben Senioren generell schlechte
Chancen, in eine private Auslandskrankenversicherung
aufgenommen zu werden.
Anbieter
Nicht nur die großen Versicherer gehören zu den
Anbietern, auch Kreditkartenunternehmen und
Automobilclubs können Ihnen Angebote unterbreiten. Viele
bereits abgeschlossene Krankenversicherungen verfügen
außerdem über eine Urlaubsklausel, mit der Sie auch im
Ausland bis zu 6 Wochen krankenversichert sind. Nähere
Details sollten Sie bei Ihrem Anbieter erfragen. |
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