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Eine Reiserücktrittskostenversicherung erstattet Ihnen
bei einer kurzfristigen Absage Ihrer Reise die
anfallenden Stornogebühren des Veranstalters, welche
unter Umständen den vollen Reisepreis ausmachen können.
Angebote einiger Anbieter schließen zudem Reiseabbrüche
vor Ort ein, wenn Sie zum Beispiel in der ersten
Urlaubswoche erkranken und die zweite Urlaubswoche nicht
antreten können.
Wichtig ist hierbei, genau zu überlegen, welche
Ereignisse man versichern lässt. Das
Versicherunsunternehmen wird nur für eine ausgefallene
Reise zahlen, wenn der Reisende durch eines der
versicherten Ereignisse an einem Reiseantritt gehindert
wurde. Für den Fall, dass Sie Ihre Reise tatsächlich
nicht antreten können, benötigen Sie immer einen
Nachweis, z.Bsp. ein ärztliches Attest.
Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Reisepreis, der
Höhe der Stornogebühren und den versicherten
Ereignissen. Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von
ca.15-90EUR, in manchen Policen sind außerdem für den
Versicherungsfall Selbstbeteiligungen integriert.
Bei vielen Reisen ist eine Reiserücktrittsversicherung
bereits inbegriffen, eine individuelle Planung erfordert
jedoch Eigeninitiative. Angebote finden Sie bei den
meisten Reisebüros und großen Versicherungen, die häufig
über Filialen in deutschen Innenstädten verfügen. Einen
Termin wird man dort sicher gern mit Ihnen vereinbaren.
Des Weiteren gibt es diverse Internetangebote, bei denen
man sich vorab genauestens über deren Reputation
informieren und Erfahrungsberichte lesen sollte.
Beachten Sie bitte, dass die meisten
Reiserücktrittskostenversicherungen bereits kurz nach
einer Buchung abgeschlossen werden müssen, in der Regel
besteht eine Frist von 14Tagen. |
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