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Die Einreise nach China erfordert ein Visum, für dessen
Beantragung Sie über einen noch mindestens sechs Monate
gültigen Reisepass verfügen müssen.
Sie sollten Ihr Visum in Ihrem Heimatland beantragen,
als Ausländer müssen Sie in Deutschland außerdem eine
Aufenthaltsgenehmingung vorlegen
Wie können Sie ein China Visum beantragen?

Visum für China
(
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a) Chinesische Konsulate und Botschaften
Sie können sich direkt an eines der chinesischen
Konsulate bzw. Botschaften in Deutschland, Österreich
und der Schweiz wenden.
Klicken Sie bitte auf folgende Link, um sich über die Kontaktdaten der Chinesischen Konsulate und Botschaften
in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu
informieren.
Chinesische Konsulate und
Botschaften
b) Visumdienste
Sie können aber auch einen Visumdienst beauftragen, der sich für
einen zusätzlichen Aufpreis schnell und zuverlässig um Ihren Visumantrag kümmert, ohne dass Sie persönlich bei der Botschaft
erscheinen müssen.
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Sie einen Visumdienst?
Bitte hier klicken |
Erforderliche Papiere für Ihr China Visum
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Reisepass, Gültigkeit
noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Doppelseite für das Visum.
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Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes
Antragsformular mit einem Lichtbild (weißer Hintergrund).
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Einladungen von den jeweils zuständigen
Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen
ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum (in Original).
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Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage,
Express-Bearbeitung mit Abholung am selben Tag ist bei US-Bürgern nicht möglich.
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Die erforderlichen Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt
werden und können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.
Touristenvisum
Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger
Einreise möglich, das zu einem Aufenthalt von 30 Tagen
berechtigt und in China um weitere 30Tage verlängert
werden kann.
Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung
seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Falsche und
unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des
Visums nach sich ziehen.Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung
einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf den Seiten der jeweiligen Botschaften. |
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