Ein Tai-Chi-Kurs in den Wudang-Bergen, zwei Wochen Sprachschule in Shanghai, ein Praktikum in Shenzhen: Alle drei Reisen klingen nach Urlaub, und für keine von ihnen genügt die visumfreie Einreise. Genau an dieser Stelle trennt sich die Einreise nach China in zwei Wege. Der eine ist der Pass allein, der andere ist der Visumantrag.
Wann braucht man trotz Visumfreiheit ein Visum?
Für deutsche Staatsangehörige gilt derzeit eine einseitige Visumbefreiung für kurze Aufenthalte. Bedingungen und aktuell geltende Frist stehen im Kasten:
Die ausführliche Einordnung der visumfreien Einreise steht auf der Seite China Visum. Für den Antrag entscheidend sind die Fälle, die die Regelung nicht abdeckt. Das sind zunächst Aufenthalte, die länger dauern als erlaubt. Dazu kommen Reisezwecke, die mit einem touristischen Besuch nur auf den ersten Blick verwandt sind.
Die chinesische Botschaft in Berlin hat dazu eine eigene Mitteilung veröffentlicht, in der sie Gründe für die Nichtanwendbarkeit der Visumfreiheit aufzählt. Genannt werden unter anderem das Erlernen von Kung Fu oder Tai Chi, die Teilnahme an Sprach- und Kulturkursen, bezahlte Auftritte als Künstler, die Mitwirkung an Fernseh- oder Online-Shows, Dreharbeiten für Filme, Dokumentationen oder Werbung, journalistische Arbeit, Praktika und kurzfristige Arbeitseinsätze wie Unterrichten oder Modeln. Die Botschaft betont, dass diese Liste nicht abschließend ist.
Wer also mit einem Kamerateam anreist, eine Kampfkunstschule in Dengfeng am Shaolin-Kloster besucht oder in Peking an einer Universität einen Sommerkurs belegt, plant besser einen Visumantrag ein. Das Gleiche gilt für Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und für deren Pass keine vergleichbare Befreiung besteht.
Ein Sonderfall ist der Transit. Wer China nur auf dem Weg in ein Drittland durchquert, kann unter Umständen die visumfreie Transitregelung nutzen. Diese Regelung hat eigene Bedingungen zu Weiterflug, Grenzübergängen und Aufenthaltsgebiet, beschrieben auf der Seite zum visumfreien Transit.
Zwei weitere Wege sind Randfälle. Für die Inselprovinz Hainan gilt eine eigene Visumfreiheit, deren erlaubte Zwecke die Behörden erweitert haben. Und an einigen Grenzübergängen werden in dringenden Fällen Visa bei der Ankunft ausgestellt, sogenannte Port Visa, zu denen die Botschaft eine eigene Fragensammlung veröffentlicht. Als Plan für eine gewöhnliche Reise taugt dieser Weg nicht, weil er an Voraussetzungen gebunden ist, die bei der Ankunft niemand mehr nachreichen kann.
Welche Visumkategorien gibt es?
Chinesische Visa sind nach Buchstaben geordnet, die jeweils einen Reisezweck bezeichnen. Die Kategorie L steht für Tourismus, M für geschäftliche und kommerzielle Aktivitäten, Q und S für Familienbesuche, X für Studium, Z für Arbeit und J für Journalisten. Einige Kategorien sind noch einmal in kurze und lange Aufenthalte unterteilt, etwa X1 und X2 oder Q1 und Q2.
Die Wahl der Kategorie ist der wichtigste Schritt, weil sich danach richtet, welche Unterlagen verlangt werden. Ein Visum für den falschen Zweck führt im besten Fall zur Ablehnung des Antrags, im schlechtesten zu Problemen bei der Einreise oder im Land. Wer unsicher ist, welche Kategorie auf den eigenen Aufenthalt passt, fragt beim Visa-Zentrum nach, bevor das Formular ausgefüllt wird. Das gilt besonders für Reisen mit mehreren Zwecken, etwa einem Messebesuch mit anschließendem Sprachkurs.
Wo stellt man den Antrag?
Anträge werden in Deutschland nicht direkt an der Botschaft abgegeben, sondern beim Chinese Visa Application Service Center, das im Auftrag der Botschaft und der Generalkonsulate arbeitet. Die Visa-Seite der chinesischen Botschaft nennt das Zentrum in Berlin als Anlaufstelle für ihren Amtsbezirk, das Generalkonsulat in Frankfurt verweist auf ein eigenes Zentrum in Frankfurt. Welches Zentrum zuständig ist, zeigt die Website des Visa-Zentrums bei der Auswahl des Standorts.
Das Zentrum nimmt die Anträge entgegen, prüft sie auf Vollständigkeit, nimmt Fingerabdrücke ab, sofern sie verlangt werden, und gibt den Pass nach der Entscheidung wieder aus. Über den Antrag selbst entscheiden die konsularischen Vertretungen. Beim Visa-Zentrum lassen sich gegen Gebühr zusätzliche Leistungen buchen, etwa Hilfe beim Ausfüllen des Formulars oder eine Vorabprüfung der Unterlagen. Pflicht ist keine davon. Daneben bieten private Visadienste an, die Unterlagen zu prüfen und den Termin wahrzunehmen. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, wie weit der Weg zum zuständigen Zentrum ist und wie sicher man sich mit dem Formular fühlt. Die Entscheidung über den Antrag bleibt in jedem Fall bei den konsularischen Vertretungen, und die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt beim Antragsteller.
Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt ab?
Das Visa-Zentrum beschreibt den Weg in wenigen Schritten. Die Reihenfolge ist in der Praxis diese:
- Visumkategorie wählen und die dafür verlangten Unterlagen zusammenstellen.
- Das Antragsformular online auf der Website des Visa-Zentrums ausfüllen und ein aktuelles Passfoto hochladen.
- Das fertige Formular ausdrucken und an den markierten Stellen unterschreiben.
- Online einen Termin im zuständigen Visa-Zentrum buchen; die Bestätigung kommt per E-Mail und sollte ausgedruckt oder gespeichert werden.
- Zum Termin mit Reisepass, unterschriebenem Formular und allen Unterlagen erscheinen, bei Bedarf Fingerabdrücke abgeben.
- Den Bearbeitungsstand im Konto auf der Website verfolgen und den Pass mit dem Visum abholen oder zuschicken lassen.
Ohne gebuchten Termin nimmt das Zentrum keine Anträge an, darauf weist das Generalkonsulat in Frankfurt ausdrücklich hin; eine Ausnahme gilt für humanitäre Fälle. Das Online-Formular ist ausführlich. Es fragt nach Reiseplan, Unterkunft, früheren Reisen nach China, Beruf, Ausbildung und Familienangehörigen. Angaben sollten mit den eingereichten Unterlagen übereinstimmen, denn Widersprüche zwischen Formular und Nachweisen sind ein häufiger Grund für Rückfragen.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
Welche Nachweise im Einzelnen verlangt werden, legt das Visa-Zentrum für jede Kategorie fest und stellt die Listen auf seiner Website bereit. Einige Unterlagen gehören immer dazu: der Reisepass im Original, das ausgedruckte und unterschriebene Online-Formular mit Foto und Nachweise, die den Reisezweck belegen. Das können bei einer touristischen Reise Reiseplan und Buchungen sein, bei einem Studium die Zulassung der Hochschule, bei einem Familienbesuch eine Einladung und der Nachweis der Verwandtschaft, bei einer Arbeitsaufnahme die Genehmigungen der chinesischen Behörden.
Für den Reisepass gelten Anforderungen an Gültigkeit und freie Seiten:
Die Gültigkeitsregel steht im Kasten; das Visa-Zentrum nennt zusätzlich, wie viele leere Seiten der Pass haben muss. Ein Pass, der während der Reise abläuft oder kaum noch Platz hat, sollte vor dem Antrag erneuert werden, denn ein Visum wird in den Pass geklebt und lässt sich nicht einfach übertragen.
Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber in Deutschland lebt, legt in der Regel zusätzlich einen Nachweis des Aufenthaltsrechts in Deutschland vor. Auch hier gilt: Die maßgebliche Liste ist die des Visa-Zentrums.
Woran Anträge häufig scheitern
Die meisten Rückfragen entstehen nicht an komplizierten Stellen, sondern an kleinen. Das Passfoto ist ein Klassiker: Das Online-Formular prüft Format, Hintergrund und Ausschnitt, und ein zu dunkles oder zu stark beschnittenes Bild wird schon beim Hochladen abgelehnt. Wer ein biometrisches Foto vom Fotografen verwendet, sollte die Datei in der vom Zentrum verlangten Form bereithalten und nicht einfach einen Scan des Papierbilds hochladen.
Häufig passen außerdem die Daten nicht zusammen. Das im Formular angegebene Einreisedatum weicht von der Flugbuchung ab, die Hotelnamen im Reiseplan unterscheiden sich von den Buchungsbestätigungen, oder die Unterschrift fehlt auf einer der markierten Seiten. Solche Fehler lassen sich vor dem Termin vermeiden, indem man das ausgedruckte Formular noch einmal Seite für Seite mit den Unterlagen vergleicht. Ändern sich Reisedaten nach der Abgabe, sollte das Visa-Zentrum informiert werden, bevor der Pass zurückkommt.
Ein weiterer Stolperstein ist die Zeitplanung bei mehreren Reisen. Wer kurz vor der Chinareise noch in ein anderes Land fliegt, für das ebenfalls der Pass gebraucht wird, sollte vorher klären, wann der Pass im Visa-Zentrum liegt. Einen Zweitpass stellen deutsche Behörden in begründeten Fällen aus, etwa bei häufigen Geschäftsreisen.
Fingerabdrücke: wann sie verlangt werden
Seit Ende 2019 nimmt das Visa-Zentrum in Berlin im Auftrag der Botschaft von Antragstellern Fingerabdrücke ab. Ausgenommen sind nach den Angaben des Zentrums Kinder unter 14 und Menschen über 70 Jahre, Antragsteller, deren Fingerabdrücke mit demselben Pass in den vergangenen Jahren bereits erfasst wurden, und Menschen, bei denen eine Abnahme nicht möglich ist.
Zusätzlich hat die Botschaft Antragsteller für Kurzzeitvisa zeitweise vollständig von der Abgabe befreit. Für bestimmte Kategorien langer Aufenthalte, darunter Studium und Arbeit, bleiben Fingerabdrücke verlangt, wenn nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragt wird. Da solche Befreiungen befristet sind, lohnt vor dem Termin ein Blick in die aktuellen Mitteilungen der Botschaft.
Fingerabdrücke werden übrigens auch bei der Einreise an chinesischen Flughäfen erfasst, unabhängig davon, ob man mit Visum oder visumfrei kommt. Die Abgabe im Visa-Zentrum ersetzt diesen Schritt an der Grenze nicht.
Kosten, Dauer und der richtige Zeitpunkt
Gebühren und Bearbeitungszeiten nennt das Visa-Zentrum. Die Beträge und Fristen unterscheiden sich nach Kategorie, Anzahl der Einreisen und danach, ob ein Normal- oder ein Eilservice gewählt wird, und sie werden gelegentlich angepasst. Die Botschaft veröffentlicht Änderungen der Gebühren in eigenen Mitteilungen.
Beim Zeitpunkt helfen zwei Überlegungen. Zu spät ist riskant, weil Rückfragen oder fehlende Unterlagen den Ablauf verlängern und in der Hauptreisezeit Termine knapp werden können. Zu früh ist ebenfalls nicht sinnvoll, weil ein Visum ab dem Ausstellungsdatum nur für einen bestimmten Zeitraum zur Einreise genutzt werden kann. Wie weit im Voraus ein Antrag gestellt werden sollte, steht auf der Website des Visa-Zentrums.
Was nach der Erteilung zu beachten ist
Mit dem Visum im Pass ist die Einreise noch nicht garantiert. Die endgültige Entscheidung fällt an der Grenze, und dort können Fragen zu Reisezweck und Unterkunft gestellt werden. Die Angaben sollten zum Visum passen: Wer mit einem Touristenvisum einreist und bei der Befragung von einem Arbeitseinsatz spricht, bringt sich in Schwierigkeiten.
Das Visum legt fest, wie oft eingereist werden darf und wie lange jeder Aufenthalt dauern darf. Beides steht auf dem Visumetikett und sollte gleich nach Erhalt geprüft werden, ebenso Name, Passnummer und Geburtsdatum. Ein Tippfehler ist nach der Abholung schneller korrigiert als am Flughafen in Peking.
Wer mit einem Visum für lange Aufenthalte einreist, etwa zum Studium oder zur Arbeit, muss nach der Ankunft innerhalb einer Frist eine Aufenthaltserlaubnis bei den örtlichen Behörden beantragen. Das Visum allein berechtigt dann nicht zum gesamten Aufenthalt.
Für alle Reisenden gilt außerdem die Registrierung am Aufenthaltsort. Hotels erledigen sie automatisch beim Einchecken mit dem Pass. Wer privat bei Freunden oder Familie übernachtet, muss sich selbst bei der örtlichen Polizeistation melden. Gerade diese Pflicht übersehen viele, die Verwandte besuchen. Die übrigen Vorbereitungen von Geld bis Strom stehen in der Checkliste der China Reisetipps. Allgemeine Sicherheits- und Reisehinweise ordnet die Seite zu Sicherheit und Reisewarnungen ein.
Eine letzte Besonderheit betrifft Reisen nach Hongkong und Macau. Beide Sonderverwaltungszonen haben eigene Einreiseregeln, und wer vom Festland dorthin fährt und zurückkehrt, verlässt aus Sicht der Grenzbehörden das Festland. Mit einem Visum für nur eine Einreise ist die Rückkehr aufs Festland dann nicht mehr möglich, weshalb solche Reisen ein Visum für zwei oder mehrere Einreisen oder eine erneute visumfreie Einreise voraussetzen.
FAQHäufige Fragen
Brauchen Deutsche für China ein Visum?
Für touristische Aufenthalte, Geschäftsreisen und Besuche innerhalb der geltenden Frist derzeit nicht. Für längere Aufenthalte und für Zwecke wie Studium, Arbeit, Praktikum, Sprachkurs oder Dreharbeiten ist ein Visum nötig. Die aktuelle Regel steht auf der Seite China Visum.
Wo beantragt man ein China-Visum in Deutschland?
Beim Chinese Visa Application Service Center, das Anträge im Auftrag der chinesischen Botschaft und der Generalkonsulate entgegennimmt. Das Zentrum in Berlin arbeitet für die Botschaft, weitere Zentren gibt es etwa in Frankfurt. Das Formular wird vorab online ausgefüllt, danach wird ein Termin gebucht.
Was kostet ein China-Visum und wie lange dauert die Bearbeitung?
Gebühren und Bearbeitungszeiten nennt das Visa-Zentrum auf seiner Website. Sie hängen von Visumkategorie, Anzahl der Einreisen und gewähltem Service ab und werden gelegentlich angepasst.
Muss man für ein China-Visum Fingerabdrücke abgeben?
Grundsätzlich ja, bei Antragstellern zwischen 14 und 70 Jahren. Die Botschaft hat Antragsteller für Kurzzeitvisa zeitweise von dieser Pflicht befreit. Ob die Befreiung zum eigenen Termin noch gilt, steht in den Mitteilungen der Botschaft und des Visa-Zentrums.
Kann man ein China-Visum per Post beantragen?
Das Visa-Zentrum in Berlin nennt neben der persönlichen Abgabe einen Postweg für den Reisepass. Welche Antragsteller ihn nutzen können und ob persönliches Erscheinen, etwa für Fingerabdrücke, trotzdem nötig ist, steht auf der Website des Zentrums.
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