Wer „China Reisewarnung” in eine Suchmaschine eingibt, erwartet oft ein klares Ja oder Nein. Die Antwort des Auswärtigen Amts ist differenzierter. Für China besteht keine allgemeine Reisewarnung, wie sie das Amt für Kriegs- oder Krisengebiete ausspricht. Stattdessen veröffentlicht es auf seiner Länderseite ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für China, die regelmäßig aktualisiert werden. Sie lesen sich über weite Strecken nüchtern und praktisch, enthalten aber einige Punkte, die man vor einer Reise kennen sollte, weil sie sich deutlich von den Verhältnissen in Europa unterscheiden.
Die Kategorien, zu denen das Amt Hinweise gibt, lassen sich für Urlaubsreisende gut einordnen. Die Lektüre der Originalseite ersetzt das nicht, denn nur sie ist im Zweifel verbindlich, und sie ändert sich.
Einreise: was vorab gilt
Die Hinweise beginnen mit den Einreisebestimmungen. Für Reisende aus Deutschland ist die wichtigste Nachricht, dass sie für kurze Aufenthalte derzeit kein Visum brauchen. Die geltende Frist steht mit Prüfdatum und Quelle auf der Seite China Visum.
Das Amt weist außerdem auf die Abnahme von Fingerabdrücken bei der Einreise hin, auf mögliche Gesundheitskontrollen und auf die Pflicht, sich nach der Einreise polizeilich anzumelden. In Hotels erledigt das die Rezeption beim Check-in, wer privat übernachtet, muss selbst zur zuständigen Polizeidienststelle. Eine Reise von Hongkong oder Macau auf das Festland gilt als neue Einreise, eine Reise dorthin als Ausreise. Wer mehrfach hin- und herfährt, prüft, ob die Einreiseregel das zulässt. Mehr zu diesen Fragen steht auf der Seite China Visum für Deutsche, zum Sonderfall des Transits im Beitrag über den visumfreien Transit.
Kriminalität
Die Gewaltkriminalität in China beschreibt das Auswärtige Amt als allgemein niedrig. Das deckt sich mit der Erfahrung vieler Reisender, die sich abends in Peking oder Shanghai sicherer fühlen als in manchen europäischen Großstädten. Zugleich nennt das Amt Taschendiebstahl, Raub von Mobiltelefonen und verschiedene Betrugsmaschen. Unter Reisenden seit Jahren bekannt ist etwa die Einladung in ein Teehaus: Freundliche Fremde, die ihr Englisch üben wollen, locken Touristen in ein Lokal, in dem am Ende eine überhöhte Rechnung wartet. Berichte darüber kommen häufig aus der Gegend um den Tian’anmen-Platz in Peking und die Nanjing Road in Shanghai. Wer eingeladen wird, schlägt selbst ein Café vor oder lehnt freundlich ab.
Das Amt erwähnt außerdem, dass es seit Herbst 2023 in mehreren Städten zu Messerangriffen auf Ausländer gekommen ist. Solche Fälle sind selten, sie zeigen aber, dass eine niedrige Kriminalitätsrate kein Schutz vor Einzeltaten ist. Die übliche Vorsicht, die man auch in anderen Ländern walten lässt, reicht in den meisten Situationen aus.
Ausreisesperren
Ein Punkt, der viele Leser überrascht, sind die sogenannten Ausreisesperren. Chinesische Behörden können gegen Personen, die sich im Land aufhalten, verfügen, dass sie China vorerst nicht verlassen dürfen. Das Auswärtige Amt nennt als Anlässe zivil- und strafrechtliche Verfahren, Fragen der nationalen Sicherheit und Zusammenhänge mit wirtschaftlichen Sanktionen. Betroffene erfahren davon häufig erst an der Grenze, und eine Begründung wird nicht immer gegeben.
Für gewöhnliche Urlaubsreisende ist das Risiko gering. Anders kann es bei Personen aussehen, die geschäftlich in Streitigkeiten verwickelt sind, familiäre Bindungen in China haben oder in Bereichen tätig sind, die als sensibel gelten. Wer zu diesen Gruppen gehört, liest die Hinweise des Amts besonders sorgfältig und holt gegebenenfalls rechtlichen Rat ein. Auch Doppelstaatler mit chinesischen Wurzeln sollten wissen, dass China keine doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt, was im Konfliktfall die Möglichkeiten der deutschen Konsularhilfe einschränken kann. Wer davon betroffen sein könnte, fragt vorab bei der deutschen Botschaft oder einem Anwalt mit Erfahrung im chinesischen Recht nach.
Daten, Telefone und Internet
Ein ganzer Abschnitt der Hinweise gilt der digitalen Sicherheit. Das Amt schreibt, dass damit zu rechnen ist, dass Onlineaktivitäten nachverfolgt, Daten auf elektronischen Geräten eingesehen und kopiert und Geräte manipuliert werden. Es weist darauf hin, dass dies auch während eines Hotelaufenthalts möglich ist, ohne dass der Besitzer es bemerkt. Für Mobilfunkverträge werden Ausweis und Gesichtserkennung verlangt.
Auch die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der Internetzensur bezeichnet das Amt als verboten. Was das für Reisende bedeutet und welche Alternativen es gibt, beschreibt der Beitrag VPN in China. In der Praxis ziehen viele Geschäftsreisende daraus die Konsequenz, mit einem separaten Gerät zu reisen, auf dem nur das Nötigste gespeichert ist. Für Urlauber ist das eine Abwägung: Wer vertrauliche Unterlagen, Firmenzugänge oder sensible Fotos auf dem Telefon hat, sollte überlegen, was davon wirklich mitreisen muss.
Fotografieren, Drohnen und Sicherheitskräfte
Fotografieren ist in China grundsätzlich erlaubt, auch an Sehenswürdigkeiten und auf Straßen. Das Auswärtige Amt nennt aber zwei Ausnahmen: militärische Anlagen und Sicherheitskräfte. Wer Polizisten oder Soldaten fotografiert, riskiert nach den Hinweisen eine vorübergehende Festnahme. Für Drohnen gelten nach chinesischem Recht eigene Regeln mit Registrierungspflichten und Flugverbotszonen. Wer eine mitnehmen möchte, informiert sich vorab bei der chinesischen Luftfahrtbehörde oder der Botschaft, denn über Innenstädten und rund um Flughäfen ist das Fliegen weitgehend untersagt.
Besondere Regionen
Für einzelne Regionen gibt das Amt gesonderte Hinweise. In der Autonomen Region Xinjiang im Nordwesten gelten deutlich verschärfte Sicherheitsmaßnahmen, mit häufigen Kontrollen von Dokumenten und Telefonen, Einschränkungen beim Fotografieren und besonderen Regeln für Flüssigkeiten im Nahverkehr. Auch für Tibet gelten Sonderregeln. Ausländer brauchen nach den Hinweisen des Amts in jedem Fall eine besondere Genehmigung, das Tibet Travel Permit, und Reisen dorthin sind nur über zugelassene Reiseagenturen in Gruppen möglich. Wer eine dieser Regionen besuchen möchte, liest die jeweiligen Abschnitte vor der Planung.
Naturereignisse und Klima
China ist ein großes Land mit sehr unterschiedlichen Klimazonen, und das Auswärtige Amt nennt einige Naturgefahren ausdrücklich. Weite Teile des Landes sind seismisch aktiv, besonders der Südwesten mit der Provinz Sichuan. Das Erdbeben von Wenchuan 2008, bei dem Zehntausende Menschen starben, ist in der Region bis heute präsent. Von Juni bis Oktober kann es in der Regenzeit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen, in den Küstenregionen im Süden und Osten zu Taifunen, die gelegentlich weit ins Landesinnere ziehen.
Für Reisende bedeutet das vor allem, Wetterwarnungen ernst zu nehmen. Chinesische Behörden geben Warnungen in Farbstufen von Blau bis Rot heraus, und bei hohen Stufen werden Flüge gestrichen, Züge angehalten und Sehenswürdigkeiten geschlossen. Wann welche Region die beste Reisezeit hat, steht auf der Seite Beste Reisezeit für China. Hinzu kommt die Luftverschmutzung, die das Amt vor allem für die Wintermonate in den großen Städten erwähnt, auch wenn sich die Lage in den letzten Jahren verbessert hat.
Straßenverkehr
Ein Risiko, das in den Hinweisen nüchtern benannt wird und im Alltag unterschätzt wird, ist der Straßenverkehr. Das Amt beschreibt eine rücksichtslose Fahrweise als erhebliche Gefahr. Für Fußgänger heißt das: Grüne Ampeln sind kein Versprechen, abbiegende Autos und leise E-Roller kommen von allen Seiten. Selbst ans Steuer setzen können sich Touristen ohnehin kaum: Ausländische und internationale Führerscheine werden in China nach den Hinweisen des Amts nicht anerkannt, und für Alkohol am Steuer gilt null Toleranz.
Recht und Strafen
Das Auswärtige Amt weist auf einige rechtliche Besonderheiten hin, die für Reisende relevant sind. Drogendelikte werden in China sehr hart bestraft, schon bei geringen Mengen drohen lange Haftstrafen, bei größeren Mengen die Todesstrafe. Die Polizei kann bei einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten eine Verwaltungshaft ohne richterliche Anordnung verhängen. Der Reisepass ist stets mitzuführen. Im Alltag merkt man das schnell: Tickets für den Kaiserpalast, für viele Museen und für jede Zugfahrt werden auf den Namen und die Passnummer ausgestellt, und am Eingang wird der Pass erneut gescannt. Wer ihn im Hotelsafe lässt, steht vor verschlossenen Drehkreuzen. Eine Kopie genügt bei solchen Kontrollen nicht.
Gesetze zur nationalen Sicherheit werden nach den Hinweisen weit ausgelegt. Für Urlaubsreisende heißt das vor allem, politische Aktivitäten, das Verteilen von religiösem Material und Äußerungen zu sensiblen Themen in der Öffentlichkeit zu unterlassen.
Gesundheit
Im Abschnitt zur Gesundheit empfiehlt das Amt eine Impfung gegen Hepatitis A und nennt weitere Impfungen je nach Reiseart und Region. Die medizinische Versorgung in Großstädten ist modern, Sprachbarrieren sind aber erheblich. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport gehört ins Gepäck. Einzelheiten zu Impfungen, Apotheken und Krankenhäusern stehen auf der Seite Gesundheit in China.
Vor der Abreise: was sich aus den Hinweisen ableitet
Aus den Kategorien des Amts lässt sich eine kurze Vorbereitung ableiten, die wenig Aufwand kostet. Eine Kopie der Passdatenseite gehört getrennt vom Pass ins Gepäck und als Foto auf das Telefon, denn bei Verlust erleichtert sie die Ausstellung eines Ersatzdokuments durch die Botschaft. Die Adressen der Unterkünfte werden in chinesischen Zeichen notiert, weil sie bei der polizeilichen Anmeldung und bei jeder Taxifahrt gebraucht werden. Die landesweiten Notrufnummern für Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr schlägt man vorab nach und speichert sie im Adressbuch.
Für Medikamente, die man regelmäßig nimmt, lohnt eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, gerade bei Schmerzmitteln oder Psychopharmaka. Angesichts der strengen Drogengesetze sollte man keine Präparate in unbeschrifteten Döschen mitführen. Und für die digitale Seite gilt: vor der Reise ein Backup der Daten anlegen, damit ein verlorenes oder beschlagnahmtes Telefon nicht auch die Fotos der letzten Jahre mitnimmt.
Was die Hinweise nicht sagen
Die Seite des Amts beantwortet nicht, wie sich eine Reise nach China anfühlt. Sie nennt Risiken, aber keine Wahrscheinlichkeiten. Ein Satz über Messerangriffe steht dort in derselben nüchternen Form wie ein Satz über Taschendiebstahl, obwohl das eine extrem selten und das andere alltäglich ist. Wer die Hinweise liest, tut gut daran, sie als Checkliste zu verstehen und nicht als Stimmungsbild. Die Frage, ob man fahren sollte, beantworten sie für die allermeisten Reisenden mit einem stillen Ja, verbunden mit einigen Regeln, die man ernst nehmen muss.
Krisenvorsorge und Kontakt
Das Auswärtige Amt bietet mit der Krisenvorsorgeliste Elefand die Möglichkeit, sich für die Dauer einer Reise zu registrieren. Im Krisenfall kann die Botschaft in Peking oder eines der Generalkonsulate, etwa in Shanghai, Guangzhou, Chengdu oder Shenyang, die Registrierten kontaktieren. Die Eintragung kostet nichts und dauert wenige Minuten. Das Amt empfiehlt sie deutschen Staatsangehörigen unabhängig von Reiseziel und Dauer, für eine Rundreise durch mehrere Provinzen ist sie besonders sinnvoll.
Eine Randbemerkung zum Schluss: Die Hinweise des Amts sind keine Bewertung des Landes, sondern eine Sammlung von Risiken, die für Deutsche in China auftreten können. Wer nur diese Seite liest, bekommt leicht einen düsteren Eindruck. Die meisten Reisenden erleben China als ein Land, in dem sie sich sicher bewegen und in dem die größte Gefahr darin besteht, im Getümmel des Bahnhofs Shanghai Hongqiao den richtigen Ausgang zu verpassen.
FAQHäufige Fragen
Gibt es eine Reisewarnung für China?
Eine allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für China besteht nicht. Das Amt veröffentlicht Reise- und Sicherheitshinweise, die auf besondere Risiken hinweisen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung auf der Website des Auswärtigen Amts.
Ist China für Touristen sicher?
Das Auswärtige Amt beschreibt die Gewaltkriminalität als allgemein niedrig, weist aber auf Taschendiebstahl, Betrugsmaschen und Einzelfälle von Angriffen hin. Größere Risiken ergeben sich eher aus dem Straßenverkehr, aus Naturereignissen und aus rechtlichen Besonderheiten.
Was ist eine Ausreisesperre?
Chinesische Behörden können gegen Personen im Land verfügen, dass sie China vorerst nicht verlassen dürfen, etwa im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Betroffene davon oft erst bei der Grenzkontrolle erfahren.
Muss man in China den Reisepass immer dabeihaben?
Ja. Nach den Hinweisen des Auswärtigen Amts ist der Pass stets mitzuführen, weil Kontrollen jederzeit möglich sind. Er wird außerdem im Hotel, am Bahnhof und bei vielen Sehenswürdigkeiten verlangt.
Wo findet man die aktuellen Hinweise?
Auf der Seite des Auswärtigen Amts zu China. Dort gibt es auch die Möglichkeit, sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand einzutragen, damit die Botschaft Reisende im Notfall erreichen kann.
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